Ist Escort in Deutschland legal?

In Deutschland gehört Prostitution längst zum Teil des öffentlichen Lebens. Wohlmöglich gibt es in fast jeder deutschen Großstadt ein Rotlichtviertel, in denen Sexarbeiterinnen ihre Freier empfangen. Die Hamburger Reeperbahn und das Frankfurter Bahnhofsviertel sind die bekanntesten Beispiele. Bordellbesuche und Escort-Dienste, also das Anbieten und der Kauf von sexuellen Dienstleistungen ist seit 2002 in Deutschland legal. Die Buchung einer Lady durch einen Escort Service ist also erlaubt. 

Von der Sittenwidrigkeit zur legalen Dienstleistung 

Sexarbeit galt in Deutschland bis 2001 laut höchstrichterlicher Rechtssprechung als sittenwidrig und gemeinschaftsschädlich, aber war damit nicht ausdrücklich offiziell verboten. Die Folge war eine weitgehende Rechtlosigkeit von Sexarbeiterinnen. Das bedeutet, dass Verträge im Bezug auf die Prostitutionstätigkeit aufgrund der Sittenwidrigkeit als nichtig galten. Mit anderen Worten, bestand kein Rechtsanspruch auf das mit Kunden vereinbarte Entgelt, da die Tätigkeit noch nicht als Arbeit oder Dienstleistung anerkannt wurde. Daraus resultierend gab es für Sexarbeiterinnen weder Arbeitslosengeld, noch einen Zugang zur Sozialversicherung. 

Auch für Betriebe, in denen sexuelle Dienstleistungen angeboten wurden, galten die Einschränkungen. Nicht nur Bordelle, sondern auch Gaststätten, die Prostituierte mit einer Bereitstellung von Hygieneartikeln und Kondomen beherbergten, wurde „Förderung der Prostitution“ unterstellt. Es lag an den Behörden, ob diese Einrichtungen geschlossen oder geduldet werden. Einkünfte aus der Sexarbeit oder dem Betreiben einer derartigen Betriebsstätte waren allerdings immer steuerpflichtig. Betreiber von Prostitutionsbetrieben und Prostituierte hatten zwar keine einklagbaren Rechte, aber standen unter der Steuerpflicht. Bis zum Jahr 2017 wurde das Düsseldorfer Verfahren zur Besteuerung herangezogen. 

In den 60er Jahren stufte ein Richterspruch Prostituierte als Berufsverbrecher ein. Dies war der Beginn der Verschleierung der Dienstleistung. Callgirl-Agenturen meldeten ihr Gewerbe bei den Behörden offiziell als nicht zu beanstandete Model-Agentur an und Bordelle betrieben stattdessen legale Gewerberäume, um sich nicht der Förderung der Prostitution strafbar zu machen. 

Zwar war Werbung für sexuelle Dienstleistungen verboten, aber Anbieterinnen fanden Wege und Mittel, um ihr Gewerbe zu betreiben. In Zeitungen las man zum Beispiel Inserate von Heidi „das anschmiegsame Mädchen von nebenan“ und das Römerbad war ein FKK-Club. Anständige Bürger verstanden die Botschaften nicht, aber Insider wussten genau, dass es sich dabei um ein Angebot einer sexuellen Dienstleistung handelt. 

Seit den 80er Jahren gab es eine Reihe von Sexarbeiter-Bewegungen, die gesellschaftliche Anerkennung der Prostitution als Beruf und eine rechtliche Gleichstellung verlangten. Zwar brachten die Grünen daraufhin ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg, aber es kam nicht zu einer Abstimmung. Jedoch gelang es einer Prostituierten in den 90er Jahren erstmals einen Freier gerichtlich einzuklagen, der das verabredete Honorar nicht zahlen wollte. Laut des Gerichts, war Prostitution nach dessen Ansicht ein Rechtsgeschäft, bei dem man den Lohn notfalls auch einklagen kann. Prostitutionsverbände und Hurenrechtler (so nannten sich die Anwälte der Prostituierten) sahen ihrem Ziel ein Schritt näher. Nämlich die Anerkennung von Sexarbeit als Beruf. 

Seit 2002 ist Prostitution als Beruf anerkannt und damit legal

Am 1. Januar 2002 trat das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ in Kraft. Das Anbieten sexueller Dienstleistungen gegen Bezahlung ist seitdem nicht mehr sittenwidrig. Das Gesetz wurde in guter Absicht erlassen, da Prostitution längst zum Alltag geworden sei. 

Das Ziel bestand darin, Prostituierte vor Ausbeutung und Missbrauch, sprich Zuhälterei zu schützen. Sexarbeiterinnen hatten eine Kranken- und Sozialversicherung und konnten ihr Gewerbe offiziell anmelden. Nun konnten Prostituierte notfalls ihr Honorar gerichtlich einklagen und einen Freier wegen Vergewaltigung oder Körperverletzung anzeigen. Außerdem können Betreiber einer Prostitutionsstätte seitdem sichere Arbeitsbedingungen schaffen. So sollten kriminellen Begleiterscheinungen der Boden entzogen werden. 

Die Folgen des Prostitutionsgesetzes von 2001

Das Gesetz verfehlte leider seine Absicht. Sexarbeit wird heute immer noch als moralische Frage behandelt und stigmatisiert. Obendrein gilt Deutschland immer noch als „Puff Europas“, da seit 2001 Frauen aus der ganzen Welt nach Deutschland strömen um in Laufhäusern und Bordellen schnelles Geld zu verdienen. Beinahe Zweidrittel aller arbeitenden Frauen in Betriebsstätten waren Ausländerinnen. Ohne Wissen über ihre Rechte oder Sprachkenntnisse, waren sie Zuhältern und Freiern zum größten Teil schutzlos ausgeliefert. 

Das Prostitutionsschutzgesetz vom 01. Juli 2017

Um die genannten Missstände zu beseitigen und insbesondere ausländischen Sexarbeiterinnen eine Möglichkeit zu geben, sich über ihre Rechte aufzuklären, trat am 01. Juli 2017 das Prostituiertenschutzgesetz (ProstG) in Kraft. Es herrscht nun eine Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und eine Anmeldepflicht für Prostituierte. Es heißt, das Gesetz dient „zum Schutz von und in der Prostitution tätigen Personen“. Ziel ist es, „das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, die Arbeitsbedingungen der in der legalen Prostitution Tätigen zu verbessern und Kriminalität aus dem Bereich der Prostitution zu verdrängen.“

Zahlen und Fakten 

Im Jahr 2021 gibt es laut dem statistischen Bundesamt 2.286 Prostitutionsgewerbe und circa 23.743 Prostituierte mit gültiger Anmeldung. Bei den Prostitutionsgewerben handelt es sich bei 93% um Prostitutionsstätten, wie zum Beispiel Bordelle oder Massage-Salons. Escortagenturen, -fahrzeuge und -veranstaltungen machen 7% der Erlaubnisse aus. Generell gibt es aber keine verlässlichen empirischen Daten, wie viele Personen in der Prostitution tätig sind. Man kann nur mutmaßen, wie hoch die Anzahl der Sexarbeiterinnen in Deutschland tatsächlich ist. 

Ist nun alles erlaubt?

Natürlich nicht! Es gibt immer noch eine Vielzahl von Beschränkungen. Nur Personen über 18 Jahre dürfen sexuelle Dienste in Anspruch nehmen oder anbieten. Geografisch gesehen ist nicht überall in Deutschland Sexarbeit erlaubt. In Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern ist es grundsätzlich verboten. Solche "Sperrbezirke" gibt es sogar in vielen Großstädten.

Wenn Sie Escort-Dienste in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich unbedingt über alle geltenden Gesetze auf Landes- und lokaler Ebene informieren. Hier erfahren Sie weitere Infos über das ProstSchGesetz.

Fazit: Erotik Date sicher bei einer renommierten Escort Agentur buchen 

Sind Sie auf Geschäftsreise und möchten sich mal etwas Gutes tun? Ein Hotelbesuch eines niveauvollen Escorts in Ihrer Stadt dürfte genau das Richtige sein. Ob Sie sich nur eine kurze Auszeit mit einer liebreizenden Lady in Zweisamkeit oder sich einen unterhaltsamen Tag mit einer eloquenten Studentin wünschen - buchen Sie Ihr Erotik-Event bei einem exklusivem Escort Service, der ausschließlich Escortdamen im Nebenberuf vermittelt. So kommen Sie Ihrem Traum-Date mit einem authentischen Escort Model hautnah und werden nicht enttäuscht. 

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